Feldmarschall Albrecht von Roon

„Es ist schon ein einzigartiges Erleben, das Gefühl des Sieges auf dem Schlachtfeld zu kosten! Wenn aber auch der Marschallstab als Symbol eines siegreich geführten Feldzuges die Krönung meiner militärischen Laufbahn bedeutete, so vergaß ich doch nicht, wieviel Soldatenglück dazu gehört, ein solches Ziel zu erreichen. Wie manchem bleibt es verwehrt, nach dem Siegeslorbeer zu greifen, allein aus dem Grunde, weil er entweder zu jung oder zu alt ist.“ (Erich von Manstein)

Unseren Feldmarschall Albrecht von Roon hinderte nicht sein Alter, sondern der Umstand, daß er 1859 zum Kriegsminister ernannt wurde und daher nicht länger ein Heer ins Feld führen konnte. Den Marschallstab hat ihm Wilhelm der Große 1873 aber trotzdem verliehen und wohl niemand kann da sagen, unser Roon hätte ihn nicht verdient! Er war es nämlich, der im preußischen Verfassungskampf die Berufung von unserem Eisernen Reichskanzler Otto von Bismarck zum Ministerpräsidenten angeregt und mit diesem die Heeresvermehrung gegen die liberalen Spinner im Landtag durchgesetzt hat. Wie er sich auch in den Kriegen von 1864, 1866 und 1870-71 darum gekümmert hat, daß unser preußisches Heer mit Nachschub und Verstärkungen gut versehen war. Unsere siegreichen Feldzüge und Schlachten sind also nicht zuletzt sein Werk. Man denke hier etwa an die Heerverderber, welchen die liberalen Amerikanerhandpuppen im deutschen Rumpfstaat das Kriegsministerium übertragen… Das Licht der Welt erblickte unser Feldmarschall von Roon im Jahre 1803 zu Pleushagen im Pommernland. Von 1811 bis 1821 drückte der Sohn eines Offiziers und Gutsbesitzers die Schulbank in den Kadettenanstalten von Kulm und Berlin. Seine kriegerische Laufbahn begann er 1821 mit dem Eintritt ins XIV. Infanterieregiment. Schnell war klar, daß unser Feldmarschall von Roon für Höheres berufen war, weshalb er von 1824 bis 1827 auf die Allgemeine Kriegsschule in Berlin geschickt wurde. Ab 1833 war er für unseren Großen Generalstab als Kartenmacher tätig und trat diesem 1836 als Hauptmann bei. Von 1846 bis 1848 unterrichtete er unseren Prinzen Friedrich Karl von Preußen in der Kriegskunst und sein Schüler entpuppte sich als einer unserer größten Feldherren in den Einigungskriegen. Gegen die aufständischen Liberalen kämpfte unser Feldmarschall von Roon 1849 als Stabschef des Ersten preußischen Heerhaufens. Im Jahre 1858 wurde ihm der Befehl über unsere XIV. Division übertragen. An Orden erhielt er – unter anderem – den Roten und den Schwarzen Adlerorden, den Verdienstorden Friedrichs des Großen, das Eiserne Kreuz und den Hohenzollernhausorden. In den heiligen Stand der Ehe trat unser Feldmarschall von Roon 1836 mit Bertha Rogge, einer Klerikertochter. Sieben Kinder hatte das Paar. Schaden kann es übrigens nicht, wenn ihr euch die Bücher unseres Feldmarschalls und Kriegsministers – „Grundzüge der Erd-, Völker- und Staatenkunde“, „Militärische Länderbeschreibung von Europa“, „Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde“ und „Die iberische Halbinsel“ genannt – für eure heimische Panzerbücherei anschafft. Sebastian Bachs Fünftes Brandenburgisches Konzert lasse ich unseren Kapellgroßmeister Wilhelm Furtwängler zu Ehren unseres Feldmarschalls von Roon zum Besten geben: https://www.youtube.com/watch?v=vRhDAl8FH5I Dazu versetzt uns sein Sohn Waldemar („Kriegsminister von Roon als Redner“) in die Zeit des preußischen Verfassungsstreites: https://archive.org/details/kriegsministerv02roongoog

„Man hat ferner davon gesprochen, und der Kommissionsbericht hebt es ausdrücklich hervor, daß das Kadettenkorps nicht bloß eine Berufsschule ist, in derselben Weise, wie die Forstakademie, oder die Bergakademie, oder das Gewerbeinstitut und so weiter, sondern daß es auch eine Wohltätigkeitsanstalt ist. Was der Herr Kommissarius in dieser Beziehung gesagt hat, kann ich in jeder Richtung hin bestätigen. Die Offiziere haben ein Anrecht, welches der Staat insofern zu berücksichtigen hat, daß der Staat ihnen die Möglichkeit gewähre, ihre Kinder in angemessener Weise zu erziehen. Wer in zehn Jahren achtmal versetzt wird, wie ich an einem sehr naheliegenden Beispiele beweisen könnte, wird wissen, wie unmöglich es ist, seine Kinder in der Weise vorwärts zu bringen, wie jeder gewissenhafte Vater wünschen muß. Wenn man das nicht will, muß man jedenfalls das viel exklusivere Verhältnis wünschen, daß man den Offizieren die Gründung einer Familie überhaupt verweigert. Sie wissen ohnehin, unser Offizierkorps ist nicht reich, in der Mehrzahl seiner Mitglieder nicht einmal wohlhabend zu nennen. Deswegen werden auch die meisten Familien erst in späteren Jahren gegründet und bei dem Heranwachsen der Kinder tritt daher oft der Fall ein, daß dann, wenn die väterliche Hilfe am meisten erforderlich ist, die Subsistenzınittel der Väter beschränkt werden. Nach meinem unvorgreiflichen Dafürhalten ist in dieser Beziehung also die Verpflichtung des Staates ganz unverkennbar; es muß für die Söhne in irgend einer Weise gesorgt werden. Nun hebt der Kommissionsbericht hervor, man könnte ihnen ja Erziehungsgelder geben. Das ist an sich nicht zu verneinen; man könnte dies freilich; aber nur mit einem viel größeren Aufwande könnte man dasselbe Resultat erzielen, es würden bedeutend erheblichere Aufwendungen für Erziehungsgelder nötig sein, als gegenwärtig, wo die jungen Leute in den Kadettenhäusern eine zweckmäßige Berufsbildung erlangen. Man hat ferner von einer Bevorzugung beim Eintritt gesprochen. Man hat gesagt, es würden Freistellen an nicht Berechtigte gegeben, und zwar hat der Herr Vorredner, den ich auf der Tribüne fand, als ich in die Versammlung trat, diesen Umstand geltend gemacht; ich muß ihm aber durchaus widersprechen. Es gibt einmal, wie der Herr Kommissar bereits gesagt hat, keine Freistellen mehr, sondern jeder, der Söhne dort hat, muß bezahlen. Sodann gibt es in den Statuten des Kadettenkorps für die Aufnahme ganz bestimmte Regeln. Die Aspiranten sind in gewisse Kategorien geteilt, je nach den Leistungen der Väter für den Staat. Auch besteht eine Kommission, wie schon gesagt worden ist, welche die Aufnahmeverhältnisse regelt. Dies ist nicht in die Hand eines Einzelnen gelegt, der vielleicht in dem einen oder dem andern Falle geneigt sein möchte, gewisse Bevorzugungen eintreten zu lassen, sondern darüber befindet eine Kommission. Sie befindet darüber, wer aufgenommen wird und auch darüber, wie viel der Betreffende zu bezahlen hat. Man hat ferner gesprochen von Bevorzugungen beim Austritt. Insofern die früher vollendete Berufsbindung desjenigen, der in einem Kadettenkorps erzogen ist, ihm die Möglichkeit eröffnet, ein oder anderthalb Jahre früher Offizier zu werden, als derjenige, der einen andern Vorbildungsweg gegangen ist, insofern ist das auch nur zum Teil wahr. Diejenigen jungen Leute, die rasch vorwärts kommen in den Schulen und der Beispiele sind doch nicht wenige und mit 17 oder 18 Jahren schon das Abiturienten-Examen machen, diese jungen Leute kommen fast in dieselbe günstige Lage, wie die Selektaner des Kadettenkorps. Wenn die Selektaner es werden ihrer jährlich 30 bis 40 sein aus dem Kadettenkorps ausscheiden und in Offizierstellen eintreten, so haben sie auch ein Alter von 18 bis 19 Jahren erreicht. Der Vorzug, den sie haben, besteht darin, daß sie gleich Offizier werden, während die Abiturienten nur von den Portepeefähnrich-Examen befreit sind und erst nach einem halben Jahre das Offiziersexamen machen können das ist die einzige Bevorzugung. Vergleichen Sie aber die austretenden Kadetten mit denjenigen jungen Leuten, die ohne Abiturientenexamen entweder aus irgend einer Klasse eines Gymnasiums, oder aus einer Privatvorbereitungs-Anstalt in die Armee übertreten, so findet sich allerdings für die Kadetten ein viel bedeutenderer, aber wie ich glaube, auch ein ganz wohl berechtigter Vorzug, weil ihre Bildung eine viel vollendetere und angemessenere ist. Es kann kein Zweifel darüber sein, daß der Staat feine Anstellungen zu bemessen hat nach den Hoffnungen, die er an die Leistungen der Betreffenden zu knüpfen berechtigt ist. Es ist sodann sehr viel davon gesprochen worden, daß diejenigen jungen Leute, die nicht im Kadettenkorps gewesen sind und sich entschließen, die militärische Laufbahn zu ergreifen, außerordentlich schwer ein Unterkommen fänden. Ich glaube, daß dies in diesem Augenblicke allerdings mehr der Fall sein mag, als sonst. Inzwischen hängt dies doch in keiner Weise weder mit irgend einer Direktive der Regierung, noch mit irgend einer Absicht der Regierung zusammen dagegen muß ich mich ausdrücklich verwahren. Die Regierung erkennt die über das Avancement zum Offizier geltenden Bestimmungen aus den Jahren 1808 und 1848 als vollkommen gültig an, und sie hat erst neuerdings wiederholt darauf hingewiesen. Es ist also in dieser Beziehung von seiten der Regierung alles dasjenige, was überhaupt geschehen konnte, geschehen. Es kommen vielfach Beschwerden an mich, weil dieser oder jener vergeblich versucht hat, seinen Sohn in der Armee anzubringen. Meine Herren, die Autonomie der Regiments-Kommandeure in Bezug auf die Offiziersergänzungen besteht und muß bestehen bleiben. (Unruhe auf der Rechten.) Wenn aber Beschwerden dieser Art kommen, so ist es in der Regel nicht Sache des Kriegsministeriums, unmittelbar Remedur eintreten zu lassen und zu sagen, es wird verfügt, daß der und der in das und das Regiment eingestellt wird. Ich habe aber doch, um in der Sache endlich klar zu sehen, in vielen Fällen Untersuchung anstellen lassen, und da muß ich sagen, die Resultate dieser Untersuchungen sind keineswegs dem allgemeinen Vorurteile günstig…“

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